TAM – die nächsten Schritte
Vergleichen Sie Ihre betriebseigene Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen aus 2025/2 bis 01.09.2026 und reichen, wenn erforderlich, Ihren Maßnahmenplan bis zum 01.10.2026 beim Landeslabor ein.
Vergleichen Sie Ihre betriebseigene Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen aus 2025/2 bis 01.09.2026 und reichen, wenn erforderlich, Ihren Maßnahmenplan bis zum 01.10.2026 beim Landeslabor ein.